Lexikon · Recht & Kosten

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Reine E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis 31. Dezember 2035. Danach zahlen sie die Hälfte der nach Gewicht berechneten Steuer.

Auch genannt: Kraftfahrzeugsteuer, Kfz-Steuer

Die Befreiung steht in § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Sie gilt für reine Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden oder werden - zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis Ende 2035. Ursprünglich sollte der Vorteil Ende 2030 enden; im Dezember 2025 hat der Bundestag ihn laut ADAC um fünf Jahre verlängert, auch rückwirkend für bereits zugelassene Autos.

Erstzulassung steuerfrei bis
März 2020 März 2030
Januar 2026 31. Dezember 2035
Juni 2030 31. Dezember 2035

Was du wissen solltest

  • Kein Antrag nötig: Befreiung und spätere Ermäßigung werden laut ADAC automatisch gewährt.
  • Halterwechsel: Beim Gebrauchtkauf geht die restliche Befreiung auf dich über. Sie wird für jedes Auto nur einmal gewährt.
  • Plug-in-Hybride sind nicht befreit. Ihre Steuer richtet sich wie beim Verbrenner nach Hubraum und CO₂-Ausstoß, fällt wegen der niedrigen CO₂-Werte laut ADAC aber meist deutlich geringer aus.
  • Nach der Befreiung: Dann wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und um 50 Prozent ermäßigt (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

Faustregel für Gebrauchtkäufer: Schau auf das Datum der Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil I - daraus ergibt sich, wie lange die Befreiung noch läuft.

Stand Oktober 2026, keine Steuerberatung.

Quellen