Lexikon · Recht & Kosten
Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber
Jede Wallbox musst du vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden (§ 19 NAV). Liegt die Summe aller Ladeeinrichtungen über 12 kVA - etwa bei einer 22-kW-Box -, braucht es zusätzlich seine Zustimmung.
Die Pflicht steht in § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Ladeeinrichtungen für E-Autos sind dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen - unabhängig von der Leistung. Laut ADAC gilt das auch für mobile Wallboxen, die über Steckdosen betrieben werden.
| Summe aller Ladeeinrichtungen deiner Anlage | was nötig ist |
|---|---|
| bis 12 kVA, z. B. eine 11-kW-Wallbox | Mitteilung |
| über 12 kVA, z. B. eine 22-kW-Wallbox oder zwei 11-kW-Boxen | Mitteilung und vorherige Zustimmung |
Bei Zustimmungspflicht muss sich der Netzbetreiber innerhalb von zwei Monaten äußern. Stimmt er nicht zu, muss er den Grund, mögliche Abhilfen und den Zeitbedarf dafür nennen. Seit 2024 muss die Mitteilung auch online möglich sein.
So läuft es ab
- Deinen Netzbetreiber findest du auf dem Stromzähler oder der Jahresabrechnung - meist ist er nicht dein Stromanbieter.
- Anschließen darf die Wallbox nur ein Elektrobetrieb, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 NAV). Er übernimmt laut ADAC häufig auch die Anmeldung, verantwortlich bleibst aber du.
- Neue Wallboxen mit mehr als 4,2 kW sind steuerbar nach § 14a EnWG. Bei der Anmeldung kannst du das Modul für dein reduziertes Netzentgelt wählen.
Die Anmeldung selbst kostet laut ADAC nichts. Verursacht eine nicht angemeldete Wallbox eine Störung im Netz, kann der Netzbetreiber theoretisch Schadenersatz verlangen.
Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Mehr dazu im Magazin
Wallbox, Ladekabel, mobiler Lader: Was dein E-Auto wirklich braucht
11 oder 22 kW, einphasig oder dreiphasig, mitteilen oder genehmigen lassen: Wir zeigen, welche Wallbox, welches Typ-2-Kabel und welcher Notlader zu deinem Auto passen.

Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 19 Niederspannungsanschlussverordnung, Stand Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz: § 13 Niederspannungsanschlussverordnung, Stand Oktober 2026
- ADAC: Wallbox fürs Elektroauto anmelden, Stand 28.11.2025
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, Stand Oktober 2026