Lexikon · Recht & Kosten
Recht auf eine Wallbox (WEG und Mietrecht)
Wohnungseigentümer und Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau einer Lademöglichkeit erlaubt wird (§ 20 WEG, § 554 BGB). Die Kosten trägt in der Regel, wer die Wallbox verlangt.
Ob Eigentumswohnung oder Mietwohnung: Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit einbauen zu dürfen - bezahlen musst du sie in der Regel selbst.
Wohnungseigentum
Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaft kann eine angemessene Lademöglichkeit also grundsätzlich nicht verweigern, beschließt aber über die Durchführung - etwa Leitungsweg, Fachbetrieb oder ein gemeinsames Lastmanagement. Die Kosten trägt, wer die Veränderung verlangt; ihm allein stehen dann auch die Nutzungen zu (§ 21 Abs. 1 WEG). Die Eigentümer können eine andere Verteilung beschließen.
Mietwohnung
Als Mieter kannst du verlangen, dass der Vermieter dir den Einbau einer Lademöglichkeit erlaubt (§ 554 BGB). Er darf nur ablehnen, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist - laut ADAC etwa bei extrem hohen Kosten. Du kannst dich zu einer zusätzlichen Sicherheit verpflichten, etwa einer Zusatzkaution. Die Kosten trägst laut ADAC im Regelfall du. Vertragsklauseln, die davon zu deinem Nachteil abweichen, sind unwirksam.
Praxis-Tipp: Stell den Antrag schriftlich und frag Nachbarn, ob sie ebenfalls laden wollen - eine gemeinsame Lösung senkt die Kosten und erleichtert den Beschluss. Der Bund fördert Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ab drei Wohnungen: Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer können bis 10. November 2026 Anträge stellen, solange Mittel da sind; Mieter sind nicht antragsberechtigt. Beauftragen darfst du erst nach der Bewilligung.
Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Miet- oder Wohnungseigentumsrecht.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 20 Wohnungseigentumsgesetz, Stand Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz: § 21 Wohnungseigentumsgesetz, Stand Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz: § 554 Bürgerliches Gesetzbuch, Stand Oktober 2026
- ADAC: Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern, Stand 31.08.2026
- Bundesministerium für Verkehr: Förderaufruf Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern für WEG, 25.03.2026
- ADAC: Wallbox-Förderung 2026, Stand 18.08.2026
