Ratgeber

Wallbox in der Tiefgarage: So klappt es im Mehrfamilienhaus

Eigentümer und Mieter können verlangen, am Stellplatz eine Wallbox einbauen zu dürfen - über das Wie entscheidet bei Eigentumswohnungen die Gemeinschaft. Der Weg vom Antrag über Lastmanagement bis zur Abrechnung, dazu die Bundesförderung: Anträge bis 10. November 2026, solange Mittel da sind.

Werbung: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links (mit * markiert). Kaufst du über einen solchen Link ein, erhalten wir vom Händler eine Provision - für dich ändert sich der Preis nicht. Auswahl und Bewertung erfolgen redaktionell unabhängig. Werbung & Transparenz

Ja, eine Wallbox an deinem Tiefgaragenplatz kannst du in aller Regel durchsetzen - nur nicht im Alleingang. Als Wohnungseigentümer hast du einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft den Einbau zulässt (§ 20 Abs. 2 WEG), als Mieter auf die Erlaubnis deines Vermieters (§ 554 BGB). Über das Wie entscheidet bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft (WEG), bezahlen musst du die Anlage grundsätzlich selbst.

Für die Vorverkabelung mehrerer Stellplätze gibt es Bundesförderung - Anträge bis 10. November 2026, solange das Geld reicht. Rechtsstand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Eigentümer: Das Ob steht dir zu, das Wie bestimmt die Gemeinschaft

Jeder Wohnungseigentümer kann „angemessene bauliche Veränderungen“ verlangen, „die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen“ (§ 20 Abs. 2 WEG) - laut Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) samt Elektroinstallation und Lastmanagement. Die Gemeinschaft brauchst du auch für den eigenen Stellplatz, denn Kellerwände, Leitungen und Hausanschluss sind Gemeinschaftseigentum.

Ablehnen kann die Gemeinschaft laut ADAC nicht ohne Weiteres. Sie entscheidet aber über das Wie: Fachbetrieb, Leitungsweg, Leistungsbegrenzung, Wartung, Versicherung, Reserve für weitere Stellplätze. Einzelfallurteile aus einer ADAC-Übersicht: kein Anspruch aufs Wunschkonzept (LG Stuttgart, 2023), Auflage zur Kabeltrasse für weitere Eigentümer zulässig (AG Neustadt am Rübenberge, 2023). Überzogene Anforderungen, die das Projekt verhindern, sind laut NLL unzulässig.

Grundsätzlich zahlst du selbst, dafür gehört die Nutzung dir allein (§ 21 Abs. 1 WEG). Alle Eigentümer zahlen nach Miteigentumsanteilen, wenn die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wird - außer bei unverhältnismäßigen Kosten - oder wenn sie sich in angemessener Zeit amortisiert (§ 21 Abs. 2). Wer später dazukommt, kann die Mitnutzung gegen angemessenen Ausgleich verlangen (§ 21 Abs. 4) - laut ADAC „auslegungsbedürftig und stark einzelfallabhängig“.

Über die Durchführung entscheidet die Versammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 WEG). Kommt der nötige Beschluss nicht zustande, kann ihn das Gericht auf Klage ersetzen (§ 44 Abs. 1 WEG) - spätestens dann lohnt ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Mieter: Anspruch auf die Erlaubnis - nicht aufs Loslegen

Als Mieter kannst du verlangen, dass der Vermieter dir den Einbau einer Lademöglichkeit erlaubt (§ 554 BGB). Ablehnen darf er nur, wenn ihm das auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist. Gesichert ist der Anspruch laut NLL für einen dir zugewiesenen Stellplatz; ohne Erlaubnis darfst du nicht bauen.

Die Kosten trägst du, dazu kann eine zusätzliche Sicherheit kommen - laut einem Mieterbund-Fachbeitrag in angemessener Höhe. Gehört die Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, muss der Vermieter dein Anliegen rechtzeitig zur Versammlung einreichen; bleibt er passiv, spricht das laut NLL für dich. Pauschale Einwände reichen nicht: Das LG München I ließ 2022 laut ADAC in zwei Urteilen weder eine abstrakte Brandgefahr noch künftige Wünsche weiterer Mieter als Ablehnungsgrund gelten.

Ob du beim Auszug zurückbauen musst, ist nicht eindeutig: Laut NLL in der Regel ja, nach der Gesetzesbegründung kann ein Rückbauverlangen bei weiter nutzbarer Ladeinfrastruktur aber treuwidrig sein (Mieterbund-Fachbeitrag). Halte das vorher schriftlich fest.

In sieben Schritten zur Wallbox in der Tiefgarage

  1. Mitstreiter suchen: Mehr Beteiligte senken laut ADAC die Kosten pro Kopf.
  2. Antrag stellen: per Brief oder E-Mail an die Verwaltung, als Mieter an den Vermieter. Musterschreiben hat der ADAC.
  3. Bestand prüfen lassen: Eine Elektrofachkraft klärt mit dem Netzbetreiber die Anschlussleistung; eine Lastgangmessung zeigt den echten Bedarf, braucht laut NLL aber einen Beschluss.
  4. Angebote einholen: mindestens zwei, am besten für ein Gesamtkonzept mit Lastmanagement und Vorrüstung aller Stellplätze.
  5. Beschlussvorlage einreichen: Umfang, Lage, Leitungsführung, Firma, Kostenverteilung, Zugang und Abrechnung, laut NLL mindestens drei Wochen vor der Versammlung.
  6. Förderung beantragen, dann beauftragen: Der Antrag geht auch vor dem Beschluss, den du laut Förderstelle bis sechs Monate nach der Bewilligung nachreichen kannst.
  7. Installieren und anmelden: Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt laut ADAC meist der Elektrobetrieb.

Netzbetreiber: mitteilen, über 12 kVA zustimmen lassen

Jede Wallbox muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden (§ 19 NAV) - laut ADAC kostenlos. Kommen die Ladeeinrichtungen einer elektrischen Anlage zusammen auf mehr als 12 kVA, etwa eine 22-kW-Box oder zwei mit 11 kW, muss der Netzbetreiber vorher zustimmen und sich binnen zwei Monaten äußern. Was im Mehrfamilienhaus als eine Anlage zählt, klärt der Elektrobetrieb mit ihm. Anschließen darf nur ein Betrieb aus dem Installateurverzeichnis (§ 13 NAV).

Private Ladepunkte, die seit 2024 in Betrieb gehen, darf der Netzbetreiber laut NLL nicht wegen möglicher Netzüberlastung ablehnen, nach § 14a EnWG aber bei hoher Netzlast dimmen - laut Bundesnetzagentur auf mindestens 4,2 kW je Gerät. Bei Steuerung über ein Energiemanagement gilt eine gemeinsame Mindestleistung.

Lastmanagement: in den meisten Wohnanlagen nötig

Laden abends viele Autos gleichzeitig, wird der Hausanschluss knapp - laut ADAC ist ein Lastmanagement deshalb in den meisten Wohnanlagen nötig. NLL-Rechenbeispiel: 25 Ladeplätze mit je 11 kW bräuchten ohne Lastmanagement 275 kW Anschlussleistung, mit 55 kW.

  • Statisch: Eine feste Höchstleistung wird gleichmäßig verteilt, frei werdende Leistung bleibt ungenutzt - laut NLL gut für wenige Ladeplätze.
  • Dynamisch: Eine Messung am Hausanschluss gibt den Ladepunkten laufend, was der übrige Verbrauch übrig lässt - flexibler, aber teurer und aufwendiger.

Einphasig ladende Autos holen aus einer 11-kW-Box höchstens 3,7 kW und belasten nur eine Phase - laut unseren Steckbriefen etwa der Dacia Spring, die Plug-in-Hybride BYD Atto 2 DM-i, Dolphin G DM-i und Seal 6 DM-i Touring, die Active-Versionen von BYD Dolphin und Atto 3 (2022-2025) sowie der Citroën ë-C3 mit Serienlader. Laden mehrere an derselben Phase, droht Schieflast; Systeme mit Phasenausgleich wie die Zaptec Pro verteilen die Last laut Hersteller auf alle drei Phasen.

Vorrüstung: erst das Konzept für alle, dann die erste Box

Teuer wird es, wenn eine Einzelbox später nicht ins Lastmanagement passt: Dann bleibt der Pionier laut ADAC mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen. Die NLL rät der Verwaltung, von sich aus ein Gesamtkonzept für alle Stellplätze vorzuschlagen; ist es beschlossen, bleibt laut ADAC-Urteilsübersicht regelmäßig kein Raum für Einzellösungen (AG Hamburg-St. Georg, 2024).

Leerrohre schaffen nur den Weg. Vorverkabelt ist ein Stellplatz im Sinn der Bundesförderung erst, wenn dort ein Anschlusspunkt liegt, an den sich eine Wallbox ohne weitere Elektroarbeiten anschließen lässt. Plane außerdem Platz im Verteiler, ein Datenkabel - Mobilfunk ist in Tiefgaragen keine Selbstverständlichkeit - und Boxen mit offenem Protokoll wie OCPP, EEBUS oder Modbus TCP ein.

Abrechnung: Wohnungszähler, MID-Zähler oder eichrechtskonform?

Der ADAC unterscheidet je nach Anschluss vier Fälle:

Anschluss Abrechnung Zähler je Wallbox
eigener Wohnungszähler über deine Stromrechnung zum Haushaltstarif nicht nötig
eigener Zähler mit eigenem Stromvertrag direkt, ggf. mit Autostromtarif nicht nötig
Allgemeinstrom, fester Stellplatz durch die Hausverwaltung, wie bei den Nebenkosten MID-Zähler
gemeinsam genutzte Ladepunkte je Ladevorgang, Zuordnung meist per RFID eichrechtskonform

Laut NLL braucht der Wohnungszähler Platz im Zählerschrank und oft lange Leitungen, der Allgemeinstrom ist günstig erweiterbar, aber ohne freie Anbieterwahl. Hängen alle Ladepunkte an einem separaten Zähler und rechnet ein Dienstleister jeden einzeln ab, sind laut NLL eichrechtskonforme Zähler nötig. Die Bundesförderung verlangt an geteilt genutzten Ladestationen einen eichrechtskonformen Zähler je Ladepunkt. Im Zweifel fragst du den Abrechnungsdienst oder die Landeseichbehörde.

Brandschutz und Sicherheit in der Tiefgarage

Bisherige Erkenntnisse sprechen nicht dafür, dass von E-Autos und Ladeinfrastruktur eine größere Brandgefahr ausgeht als von Verbrennern, schreibt die NLL. Der ADAC hält Bedenken gegen das Laden in der Tiefgarage für unbegründet, wenn die Ladepunkte fachgerecht installiert und gewartet sind; ein generelles Parkverbot für E-Autos hat das AG Wiesbaden 2022 gekippt. Fahrzeugbrände sind dort unabhängig vom Antrieb schwer zu löschen, Akkus müssen laut ADAC aber länger gekühlt werden. Die NLL rät, Landesvorgaben zu prüfen, mit der örtlichen Feuerwehr zu sprechen und Folgendes zu beachten:

  • Keine Garagensteckdose zum Laden nutzen.
  • Anfahrschutz wie Poller oder Radstopper je nach Lage.
  • Wasser: prüfen, ob bei Starkregen Wasser eindringen kann.
  • Wärme: bei vielen Ladepunkten auf engem Raum die Belüftung einplanen.

Was kostet das - und was zahlt der Bund?

Belastbare Preise gibt es erst nach einer Begehung. Bei einer ADAC-Stichprobe 2022 reichten zwölf Angebote für eine Ladestation in der Tiefgarage eines Muster-Mehrfamilienhauses von rund 1.000 bis 5.200 Euro (netto, ohne Wallbox). Laufende Kosten für Lastmanagement und Abrechnung kommen laut ADAC oft hinzu.

Die Bundesförderung für bestehende Mehrparteienhäuser im Überblick (Stand 11.10.2026):

  • Frist: Anträge bis 10. November 2026, Bearbeitung nach Eingang - sind die Mittel vorher ausgeschöpft, ist früher Schluss.
  • Wer: Eigentümergemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer, Mieter nicht; Häuser mit mindestens drei Wohnungen und Bauantrag bis 24.03.2021.
  • Wie viel: je Stellplatz pauschal höchstens 1.300 Euro (nur Vorverkabelung), 1.500 Euro (mit Ladepunkt) oder 2.000 Euro (bidirektionaler Ladepunkt), ausgezahlt nach Verwendungsnachweis und nicht mit anderen Förderungen derselben Ausgaben kombinierbar.
  • Bedingungen: mindestens 20 Prozent und mindestens sechs der Stellplätze vorverkabeln, nur für Bewohner, Strom grundsätzlich aus erneuerbaren Energien, Ladepunkte technisch mit 11 bis 22 kW (Drosseln per Lastmanagement erlaubt), steuerbar nach § 14a.
  • Ablauf: Antrag mit Kostenvoranschlag, Auftrag erst nach der Bewilligung, Umsetzung binnen 24 Monaten.

Prüf vor dem Antrag auf laden-im-mehrparteienhaus.de, ob noch Mittel verfügbar sind.

Welche Wallbox passt in die Gemeinschafts-Tiefgarage?

Ohne beschlossenes Gesamtkonzept zählen Zähler, Gruppensteuerung und offene Schnittstellen. Bis auf den go-e Gemini stehen alle folgenden Wallbox-Modellreihen auf der Herstellerliste der Bundesförderung (Stand 03.09.2026) - laut Förderstelle nur zur Orientierung. Die Heidelberg Energy Control Plus aus unserer Kaufberatung eignet sich hier kaum: Sie hat keinen Energiezähler, Zugangsschutz gibt es nur mit Zubehör.

Für die ganze Tiefgarage: Die Zaptec Pro hat einen eichrechtskonformen Zähler und dynamischen Last- und Phasenausgleich; die Anbindung nach § 14a klärst du mit dem Elektriker.

Anzeige

Für die ganze Tiefgarage

Zaptec Pro 22 kW eichrechtskonform (900-00176G)

Universell einsetzbar

Systemwallbox für Gemeinschafts-Tiefgaragen: dynamischer Phasen- und Lastausgleich, eichrechtskonformer Zähler, RFID und integrierter FI-Schutzschalter Typ B.

* Werbelink: Wir erhalten eine Provision, dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu

Passform

Universell für alle E-Autos und Plug-in-Hybride mit Typ-2-Ladebuchse. Typ-2-Steckdose - ein Mode-3-Ladekabel kommt hinzu. Die Rückplatte (ZM000438) muss separat bestellt werden. Einphasig ladende Autos (laut Steckbriefen z. B. Dacia Spring, BYD Atto 2 DM-i, Dolphin G DM-i, Citroën ë-C3 in Serie) verteilt das System laut Zaptec automatisch auf die drei Phasen.

Unsere Einschätzung

Die Lösung, wenn eine ganze Tiefgarage schrittweise elektrifiziert werden soll: Rückplatten lassen sich vorab montieren, weitere Boxen kommen laut Zaptec ohne neue Elektroarbeiten dazu. Der eichrechtskonforme Zähler passt auch zu geteilten Stellplätzen und zur Abrechnung über einen Dienstleister. Für eine einzelne Box am Wohnungszähler ist sie überdimensioniert.

Pro

  • Dynamischer Phasen- und Lastausgleich - laut Zaptec auch für einphasig ladende Autos
  • Eichrechtskonformer Zähler, RFID, App und Plug & Charge (ISO 15118)
  • FI-Schutzschalter Typ B integriert
  • Vernetzung per LAN, WLAN, Mobilfunk oder laut Zaptec Powerline (PLC) - also auch ohne Funk
  • Modellreihe Zaptec Pro auf der Herstellerliste der Bundesförderung (Stand 03.09.2026)

Contra

  • Rückplatte separat nötig
  • Typ-2-Steckdose - Ladekabel extra
  • Eine § 14a-Anbindung nennen weder Händler- noch Herstellerseite ausdrücklich - mit dem Elektriker klären
  • Spielt ihre Stärken erst mit Backend und Gesamtplanung aus

Technische Daten

Ladeleistung
bis 22 kW (32 A, konfigurierbar)
Anschluss
Typ-2-Steckdose, Kabel nicht enthalten
Energiezähler
eichrechtskonform
Fehlerstromschutz
FI Typ B integriert
Zugang
RFID, App, Plug & Charge (ISO 15118)
Vernetzung
LAN, WLAN, SIM (laut Zaptec auch PLC); OCPP 1.6
Lastmanagement
dynamischer Phasen- und Lastausgleich
Schutzart
IP54
Maße / Gewicht
258 × 392 × 112 mm / 5 kg

Die Rückplatte für die Zaptec Pro bei The Mobility House* kommt separat dazu.

Für viele feste Stellplätze ist die leichte Easee Charge Pro mit MID-Zähler die Alternative; Phasenausgleich und dynamisches Lastmanagement bringt erst der Easee Equalizer*.

Anzeige

Alternative

Easee Charge Pro 22 kW mit MID-Zähler (10263)

Universell einsetzbar

Leichte Systemwallbox für Wohnanlagen: MID-Zähler, RFID, Mobilfunk und WLAN an Bord, mehrere Boxen teilen sich eine Zuleitung per Lastausgleich.

* Werbelink: Wir erhalten eine Provision, dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu

Passform

Universell für alle E-Autos und Plug-in-Hybride mit Typ-2-Ladebuchse. Typ-2-Steckdose - Ladekabel kommt hinzu. Automatischer Phasenausgleich und dynamisches Lastmanagement nur mit Easee Equalizer. Für gemeinschaftlich genutzte Ladepunkte gibt es die eichrechtskonforme Variante 14400.

Unsere Einschätzung

Für Gemeinschaften, die viele fest zugeordnete Stellplätze ausstatten wollen: Mit MID-Zähler je Box kann die Hausverwaltung laut ADAC wie bei den Nebenkosten abrechnen. Für geteilte Ladepunkte ist die eichrechtskonforme Variante die richtige. Den automatischen Phasenausgleich gibt es erst mit dem Equalizer - den gleich mitplanen.

Pro

  • MID-Zähler Klasse B (±1 %) nach EN 50470-3
  • RFID/NFC, App, LTE CatM1 und WLAN integriert
  • RCD Typ A 30 mA und 6-mA-DC-Fehlerstromerkennung integriert
  • Mehrere Boxen an einer Zuleitung vernetzbar, IP54 und IK10
  • Auf der Herstellerliste der Bundesförderung (MID und Eichrecht)

Contra

  • Phasenausgleich und dynamisches Lastmanagement nur mit Equalizer
  • Typ-2-Steckdose - Ladekabel extra
  • § 14a und EEBUS nennt Easee auf der Produktseite nicht; laut Förderliste braucht eine Box ohne EEBUS ein Energiemanagement

Technische Daten

Ladeleistung
1,4-7,4 kW einphasig, 4,1-22 kW dreiphasig (6-32 A)
Anschluss
Typ-2-Steckdose, Kabel nicht enthalten
Energiezähler
MID Klasse B (±1 %)
Fehlerstromschutz
RCD Typ A 30 mA + 6 mA DC (RDC-DD)
Zugang
RFID/NFC, App
Vernetzung
WLAN, LTE CatM1, Bluetooth; OCPP 1.6J
Lastmanagement
Lastausgleich zwischen Easee-Boxen; Phasenausgleich mit Equalizer
Schutzart
IP54, IK10
Maße / Gewicht
256 × 193 × 106 mm / 1,5 kg

Wo sich zwei Nachbarn eine Wand teilen, spart die ABL eM4 Twin eine Box. Als Controller steuert sie weitere eM4-Boxen wie den eM4 Twin Extender* statisch, mit dem ABL Energy Meter* dynamisch.

Anzeige

Für zwei Stellplätze

ABL eM4 Twin Controller 2 × 11 kW mit MID-Zählung (100000002)

Universell einsetzbar

Doppel-Wallbox für zwei Stellplätze, die als Controller eine Gruppe weiterer eM4-Boxen steuert - mit MID-Zählung, RFID, LAN, WLAN und LTE-Stick.

* Werbelink: Wir erhalten eine Provision, dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu

Passform

Universell für alle E-Autos und Plug-in-Hybride mit Typ-2-Ladebuchse. Zwei Typ-2-Steckdosen (2 × 11 kW oder 1 × 22 kW) - gedacht für zwei benachbarte Stellplätze; zwei Ladekabel nötig. Als Controller steuert die Box weitere Extender-Ladepunkte (z. B. eM4 Twin Extender 100000004) - die Höchstzahl je Gruppe beim Fachbetrieb klären. Eichrechtskonforme Controller-Variante: 100000019.

Unsere Einschätzung

Passt, wo sich zwei Nachbarn eine Wand teilen: eine Box, zwei Ladepunkte. Als Controller begrenzt sie die Gesamtleistung einer Gruppe statisch, mit dem ABL Energy Meter dynamisch. Ins Backend kommen nur Controller - laut ABL braucht es dafür guten Mobilfunkempfang, in der Tiefgarage also besser ein LAN-Kabel einplanen.

Pro

  • Zwei Ladepunkte in einem Gehäuse
  • Controller-Extender-Gruppen, dynamisch mit ABL Energy Meter
  • MID-Zählung, RFID, Plug & Charge hardwareseitig vorbereitet
  • § 14a laut Händler per potenzialfreiem Kontakt, EMS oder OCPP
  • Auf der Herstellerliste der Bundesförderung (eM4 Twin)

Contra

  • Groß und schwer: 428 × 516 × 145 mm, 10,5 kg
  • Steckdosen - zwei Ladekabel nötig
  • Backend-Anbindung nur über Controller und mit gutem Mobilfunk- oder LAN-Anschluss

Technische Daten

Ladeleistung
2 × 11 kW oder 1 × 22 kW (konfigurierbar)
Ladepunkte
2, Typ-2-Steckdosen
Energiezähler
MID
Fehlerstromschutz
FI Typ A mit DC-Schutz
Zugang
RFID, Plug & Charge vorbereitet (ISO 15118)
Vernetzung
LAN, WLAN, LTE-Stick; OCPP 1.6, Modbus TCP
§ 14a EnWG
potenzialfreier Kontakt, EMS, OCPP
Schutzart
IP55 (laut ABL IK10)
Maße / Gewicht
428 × 516 × 145 mm / 10,5 kg

Hängt dein fester Stellplatz am Allgemeinstrom, kann die Hausverwaltung laut ADAC über einen MID-Zähler je Box abrechnen - etwa mit dem go-e Charger PRO, den go-e für die Einzelnutzung im Mehrfamilienhaus vorsieht.

Anzeige

Für den eigenen Stellplatz

go-e Charger PRO 11 kW mit MID-Zähler und 6-m-Kabel (CH-PRO-CABLE-011)

Universell einsetzbar

11-kW-Wallbox für den eigenen Tiefgaragenplatz: MID-Zähler mit kWh-Anzeige, RFID, LAN, WLAN und LTE, festes 6-m-Kabel.

* Werbelink: Wir erhalten eine Provision, dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu

Passform

Universell für alle E-Autos und Plug-in-Hybride mit Typ-2-Ladebuchse; fest angeschlagenes 6-m-Typ-2-Kabel. Bis 11 kW (16 A) - einphasig ladende Autos holen daraus höchstens 3,7 kW. Für gemeinschaftlich genutzte Stellplätze gibt es die eichrechtskonforme Variante PRO CABLE ME (CH-PRO-CABLE-ME-011).

Unsere Einschätzung

Laut go-e ist die MID-Version für die Einzelnutzung im Mehrfamilienhaus gedacht, die ME-Variante für gemeinsam genutzte Stellplätze - genau die Unterscheidung, auf die es bei der Abrechnung ankommt. In der Gruppe arbeitet das Lastmanagement statisch, dynamisch nur mit go-e Controller oder Energiemanagement. Für Autos mit 22-kW-Lader ist die Box zu klein.

Pro

  • MID-Zähler mit kWh-Anzeige am Gerät
  • RFID-Nutzerzuordnung und App
  • LAN, WLAN und LTE; Ersteinrichtung per Bluetooth auch ohne Internet
  • Festes 6-m-Typ-2-Kabel
  • Auf der Herstellerliste der Bundesförderung

Contra

  • Maximal 11 kW
  • Dynamisches Lastmanagement nur mit go-e Controller oder EMS
  • EEBUS nicht genannt; § 14a laut Händler über potenzialfreien Kontakt

Technische Daten

Ladeleistung
3,7 / 7,4 / 11 kW (16 A, konfigurierbar)
Anschluss
Typ-2-Kabel, fest, 6 m
Energiezähler
MID
Fehlerstromschutz
DC-Schutz
Zugang
RFID, App
Vernetzung
LAN, WLAN, SIM, Bluetooth; OCPP 1.6, Modbus TCP
§ 14a EnWG
potenzialfreier Kontakt
Schutzart
IP55
Maße / Gewicht
297 × 186 × 99 mm / 2,0 kg

Mehr Reserve hat der Elli Charger 2 Pro, ebenfalls mit MID-Zähler: bis 22 kW, 7,5-m-Kabel und EEBUS, das die Förderstelle für die Steuerung nach § 14a empfiehlt.

Anzeige

Mit EEBUS

Elli Charger 2 Pro 22 kW mit MID-Zähler (139915007)

Universell einsetzbar

Wallbox für Dienstwagenfahrer: MID-Zähler für die kWh-genaue Abrechnung, bis 22 kW, festes 7,5-m-Typ-2-Kabel und Mobilfunk-Anbindung.

* Werbelink: Wir erhalten eine Provision, dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu

Passform

Universell für alle Fahrzeuge mit Typ-2-Ladebuchse. Volle 22 kW nur mit 22-kW-Bordlader - den gibt es bei vielen Modellen nur als Option, ein Blick ins Datenblatt oder in den Modell-Steckbrief klärt das. Andere Autos laden mit ihrer maximalen AC-Leistung.

Unsere Einschätzung

Die Wahl, wenn du Ladestrom mit dem Arbeitgeber abrechnest: Seit 2026 wird nur gemessener Strom steuerfrei erstattet, und ein fest verbauter MID-Zähler gilt in der Eins-zu-eins-Situation als ausreichend. Die 22 kW lohnen sich nur mit 22-kW-Auto - und brauchen die Zustimmung des Netzbetreibers.

Pro

  • MID-Energiezähler für die Abrechnung
  • Bis 22 kW (6-32 A, konfigurierbar)
  • LAN, WLAN und SIM; OCPP, Modbus TCP/RTU, EEBus
  • Fest angeschlagenes 7,5-m-Typ-2-Kabel, Plug & Charge nach ISO 15118

Contra

  • In der 22-kW-Auslegung zustimmungspflichtig beim Netzbetreiber
  • Kein eichrechtskonformer Zähler für öffentliches Laden - dafür gibt es die Variante 139915008
  • Für Privatnutzer ohne Abrechnung überdimensioniert

Technische Daten

Ladeleistung
bis 22 kW (6-32 A, konfigurierbar)
Anschluss
Typ-2-Kabel, fest, 7,5 m
Energiezähler
MID
Fehlerstromschutz
DC-Schutz
§ 14a EnWG
FNN-Steuerbox / Smart Meter
Vernetzung
LAN, WLAN, SIM; OCPP, Modbus TCP/RTU, EEBus
Schutzart
IP55
Gewicht
7,2 kg

Eichrechtskonforme Varianten für geteilte Ladepunkte bei The Mobility House: Easee Charge Pro 14400*, ABL eM4 Twin Controller 100000019*, go-e Charger PRO ME* und Elli Charger 2 Pro Eichrecht*.

Am eigenen Wohnungszähler reicht eine Box ohne geeichten Zähler, aber mit RFID, damit niemand auf deine Rechnung lädt - etwa der Elli Charger 2 Connect mit festem Kabel oder der go-e Charger Gemini 2.0 mit Typ-2-Steckdose.

Anzeige

Elli Charger 2 Connect 11 kW (139915003C)

Universell einsetzbar

Smarte 11-kW-Wallbox mit fest angeschlagenem 7,5-m-Typ-2-Kabel, App, PV-Überschussladen und Steuerung nach § 14a EnWG über FNN-Steuerbox oder Smart Meter.

Passform-Hinweis

Universell für alle E-Autos und Plug-in-Hybride mit Typ-2-Ladebuchse. Lädt mit bis zu 11 kW - Autos mit 22-kW-Lader laden daran mit 11 kW (für sie gibt es die Connect-Variante 139915005C mit 22 kW).

* Werbelink: Wir erhalten eine Provision, dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu

Anzeige

go-e Charger Gemini 2.0 11 kW (CH-05-11-51)

Universell einsetzbar

Kompakte 11-kW-Wallbox mit Typ-2-Steckdose, App, 1-/3-Phasen-Umschaltung fürs PV-Überschussladen und Anschluss für die netzdienliche Steuerung.

Passform-Hinweis

Universell für alle Fahrzeuge mit Typ-2-Ladebuchse. Wallbox mit Typ-2-Steckdose - ein Typ-2-Kabel (Mode 3) muss separat gekauft werden.

* Werbelink: Wir erhalten eine Provision, dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu

Für Boxen mit Typ-2-Steckdose brauchst du ein Mode-3-Kabel, meist genügt ein dreiphasiges mit 11 kW.

Anzeige

Harting Mode-3-Ladekabel Typ 2 auf Typ 2, 11 kW, 7,5 m (08914090106B0)

Universell einsetzbar

Glattes, dreiphasiges Typ-2-Kabel für bis zu 11 kW mit 7,5 m Länge - für Wallboxen mit Steckdose und öffentliche AC-Ladesäulen.

Passform-Hinweis

Universell für alle Fahrzeuge mit Typ-2-Ladebuchse, an Wallboxen mit Typ-2-Steckdose und öffentlichen AC-Ladesäulen; dreiphasig bis 11 kW.

* Werbelink: Wir erhalten eine Provision, dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu

Fazit: die passende Lösung für deine Situation

  • Erster Interessent in der WEG: ein Gesamtkonzept mit Lastmanagement anstoßen, bevor eine Einzelbox entsteht - und die Förderung bis 10. November 2026 prüfen.
  • Am Wohnungszähler: eine Box mit RFID wie der Elli Charger 2 Connect.
  • Fester Stellplatz am Allgemeinstrom: eine Box mit MID-Zähler wie der go-e Charger PRO.
  • Geteilte Ladepunkte oder Abrechnungsdienst: eichrechtskonform, etwa die Zaptec Pro.
  • Mieter: Erlaubnis schriftlich beantragen, Kosten, Sicherheit und Auszug vorher regeln.

Ladetempo je Auto, § 14a und das passende Typ-2-Kabel erklärt unsere Kaufberatung zu Wallbox und Ladekabel, alle Ladeprodukte stehen unter Laden & Kabel.

Häufige Fragen

Kann die Eigentümergemeinschaft meine Wallbox in der Tiefgarage ablehnen?

Nicht ohne Weiteres: Nach § 20 Abs. 2 WEG kannst du angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden deines E-Autos dienen. Die Gemeinschaft entscheidet aber über das Wie - etwa Fachbetrieb, Leitungsweg, Lastmanagement und die Vorbereitung weiterer Stellplätze. Die Kosten trägst du grundsätzlich selbst (§ 21 Abs. 1 WEG), eine andere Verteilung muss die Gemeinschaft ausdrücklich beschließen. Kommt der nötige Beschluss nicht zustande, kann ihn das Gericht auf Klage ersetzen (§ 44 WEG) - dann lohnt sich anwaltliche Beratung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Ich bin Mieter - darf ich eine Wallbox an meinem Stellplatz installieren?

Nur mit Erlaubnis - die kannst du aber vom Vermieter verlangen (§ 554 BGB), gesichert ist das laut Nationaler Leitstelle Ladeinfrastruktur für einen dir zugewiesenen Stellplatz. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn ihm der Einbau auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist. Die Kosten trägst du, eine zusätzliche Sicherheit kann vereinbart werden. Gehört deine Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, muss der Vermieter das Anliegen vor die Eigentümerversammlung bringen.

Reicht ein MID-Zähler in der Wallbox für die Abrechnung?

Laut ADAC ja, wenn die Wallbox fest einem Stellplatz zugeordnet ist und am Allgemeinstrom hängt: Haben alle Wallboxen einen eigenen MID-Zähler, kann die Hausverwaltung wie bei den Nebenkosten abrechnen. Werden Ladepunkte gemeinsam genutzt, muss laut ADAC eichrechtskonform abgerechnet werden; die Bundesförderung verlangt dort einen eichrechtskonformen Zähler an jedem Ladepunkt. Hängt die Wallbox an deinem Wohnungszähler, läuft die Abrechnung über diesen Zähler. Im Zweifel fragst du den Abrechnungsdienst oder die Landeseichbehörde.

Gibt es Zuschüsse für Wallboxen in der Tiefgarage?

Ja, vom Bund für bestehende Mehrparteienhäuser (Stand 11.10.2026): je Stellplatz pauschal höchstens 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro mit bidirektionalem Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer, Mieter nicht; vorverkabelt werden müssen mindestens sechs und mindestens 20 Prozent der Stellplätze. Anträge laufen bis 10. November 2026, aber nur, solange Mittel da sind - sind sie ausgeschöpft, ist früher Schluss. Prüf das vor dem Antrag auf laden-im-mehrparteienhaus.de und beauftrage erst nach der Bewilligung.

Sind E-Autos und Wallboxen in der Tiefgarage ein Brandrisiko?

Nach bisherigen Erkenntnissen kein größeres als Verbrenner, so der Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur; auch der ADAC hält Bedenken für unbegründet, wenn die Ladepunkte fachgerecht installiert und gewartet sind. Pauschale Brandschutz-Bedenken haben Gerichte als Ablehnungsgrund nicht gelten lassen. Lade nur an einer fest installierten Ladeeinrichtung, nicht an der vorhandenen Garagensteckdose.

Mehr aus dem Magazin

Alle Artikel