Lexikon · Laden & Strom

MID-Zähler

Ein MID-Zähler ist ein Stromzähler, dessen Messgenauigkeit nach der EU-Messgeräterichtlinie (MID) bewertet wurde. Du erkennst ihn am Zeichen „M“ mit Jahreszahl im Rechteck neben dem CE-Zeichen.

Auch genannt: MID-konformer Stromzähler

MID steht für die europäische Messgeräterichtlinie 2014/32/EU. Ein Zähler, der deren Konformitätsbewertung durchlaufen hat, gilt in Deutschland für die Dauer der Eichfrist als geeicht. Die Frist beginnt mit dem Inverkehrbringen und beträgt für elektronische Stromzähler acht Jahre.

So erkennst du ihn auf dem Typenschild: CE-Zeichen, daneben ein Rechteck mit „M“ und den letzten beiden Ziffern des Jahres - „M26“ steht für 2026 - sowie die Kennnummer der Prüfstelle. Ein 2026 gekennzeichneter Zähler gilt damit bis Ende 2034.

Wann du einen brauchst

Immer dann, wenn mit dem gemessenen Ladestrom Geld abgerechnet wird:

  • Mehrparteienhaus: Hat jede Wallbox einen eigenen MID-Zähler, kann die Hausverwaltung den Ladestrom je Nutzer abrechnen, ähnlich wie Nebenkosten (ADAC).
  • Dienstwagen: Für die steuerfreie Erstattung des Heimladestroms verlangt das Bundesfinanzministerium einen gesonderten stationären oder mobilen Zähler, etwa in Wallbox oder Auto. Die Eichbehörden (AGME) halten dagegen einen fest angeschlossenen, konformitätsbewerteten Zähler für nötig, der nur das Auto misst. Ein MID-Zähler im Ladekabel ist danach nicht zulässig (Stand Oktober 2026).

Ein MID-Zähler ist nicht dasselbe wie eine voll eichrechtskonforme Ladestation, wie sie für die kWh-Abrechnung an öffentlichen Säulen vorgesehen ist. Für die Erstattung beim Dienstwagen genügt nach Auffassung der AGME ein fest verbauter MID-Zähler.

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Quellen