Lexikon · Zubehör & Fahrzeug
ABE und Teilegutachten
Nachweise, dass ein Anbauteil wie Felge oder Anhängerkupplung an deinem Auto zulässig ist. Mit ABE oder EG-/ECE-Genehmigung bleibt die Betriebserlaubnis bestehen, ein Teilegutachten verlangt zusätzlich eine Abnahme.
Baust du ein Teil an, das dein Auto technisch verändert, kann die Betriebserlaubnis erlöschen - etwa wenn dadurch eine Gefährdung zu erwarten ist (§ 19 Abs. 2 StVZO). Sie bleibt bestehen, wenn das Teil eine passende Genehmigung hat - die wichtigsten Fälle im Überblick (Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung):
| Nachweis | Was du tun musst |
|---|---|
| ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, § 22 StVZO) | Auflagen beachten, Kopie mitführen; schreibt die ABE eine Abnahme vor, muss ein Prüfer den Anbau bestätigen |
| EG-Typgenehmigung oder Genehmigung nach UN-Regelung (ECE) | Einschränkungen und Einbauanweisungen einhalten |
| Teilegutachten | Anbau von einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA abnehmen und in die Papiere eintragen lassen |
Steht der Anbau samt Auflagen in der Zulassungsbescheinigung Teil I, musst du keine weiteren Nachweise mitführen (§ 19 Abs. 4 StVZO).
Wichtig: Teilegutachten nach altem Recht laufen aus. Neu erstellt oder erweitert werden durften sie nur bis zum 19. Juni 2025, für den Anbau verwenden darfst du sie noch bis einschließlich 19. Juni 2028 (§ 72 Abs. 2 StVZO).
Faustregel: Eine Genehmigung für das Teil ersetzt nie die Freigabe des Autos. Für den Mini Cooper E gibt es laut Steckbrief Nachrüst-Kupplungen „nur für Fahrradträger“, eine Freigabe durch Mini ist aber nicht belegt. Bei Felgen klärst du die Freigabe am besten schon vor dem Kauf - wie das geht, zeigt der Ratgeber Winterräder fürs E-Auto.
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Quellen
